Am 2. August 2026 werden die Transparenzpflichten der KI-Verordnung (Art. 50 KI-VO) einheitlich anwendbar. Für Unternehmen, die KI einsetzen, entsteht damit konkreter Handlungsbedarf — allerdings ein anderer, als die verbreitete Bußgeld-Rhetorik nahelegt.
Zwei Pflichten, die man nicht verwechseln sollte
Im Alltag werden zwei Regelungen der KI-VO regelmäßig durcheinandergebracht:
Art. 4 – KI-Kompetenz. Diese Pflicht gilt bereits seit dem 2. Februar 2025. Wer Beschäftigte KI einsetzen lässt, muss dafür sorgen, dass diese über ein ausreichendes Maß an KI-Kompetenz verfügen. Die Norm ist nicht bußgeldbewehrt — sie ist damit aber nicht folgenlos, denn sie konkretisiert die Organisations- und Aufsichtspflicht der Geschäftsleitung.