„Atemlos durch die Nacht“ tanzte die GEMA wohl diese Woche, nachdem das LG München zu ihren Gunsten entschieden hat: die Erinnerung an vollständige Liedtexte ist zwar eine bühnenreife Leistung. Jedoch nicht, wenn diese urheberrechtlich geschützten Werke vollumfänglich von KIs wiedergegeben werden. Das sorgte für ordentlich Herzklopfen im Urheberrecht!