Die Frage, wann ein Social-Media-Beitrag als Werbung gekennzeichnet werden muss, beschäftigt Gerichte und Unternehmen seit Jahren. Nun hat das Landgericht Köln die Anforderungen an die Transparenz auf Instagram weiter konkretisiert. Nach einem aktuellen Urteil genügt es nicht immer, eine Werbekennzeichnung erst innerhalb des Beitrags vorzunehmen. Vielmehr kann eine Kennzeichnung bereits in der Profilübersicht erforderlich sein.
Monat: Juni 2026
Aus dem Gesetzentwurf ist Realität geworden: Das Gesetz zur Änderung des Verbrauchervertragsrechts wurde am 5. Februar 2026 im Bundesgesetzblatt verkündet. Mit dem neuen § 356a BGB müssen Online-Händler ab dem 19. Juni 2026 eine elektronische Widerrufsfunktion („Widerrufsbutton“) bereitstellen. Wer jetzt nicht handelt, riskiert Abmahnungen und eine erhebliche Verlängerung der Widerrufsfrist.
Warum das Urteil des LG München I ein Wendepunkt für AI Overviews ist
Das Landgericht München I hat eine Entscheidung getroffen, die weit über den konkreten Fall hinaus Bedeutung haben dürfte: Google kann für falsche Aussagen in seinen KI-generierten Suchübersichten unmittelbar verantwortlich sein. Im Mittelpunkt stand die Frage, ob Googles „Übersicht mit KI“ lediglich klassische Suchergebnisse zusammenfasst – oder ob Google damit eigene Inhalte veröffentlicht.
Das Gericht entschied zugunsten zweier Verlage, die durch eine KI-Übersicht fälschlich mit Betrugsmaschen, unseriösen Geschäftspraktiken und Abo-Fallen in Verbindung gebracht worden waren. Die streitigen Aussagen fanden sich nach den Feststellungen des Gerichts gerade nicht in dieser Form in den verlinkten Quellen. Die KI hatte vielmehr Informationen aus unterschiedlichen Kontexten zusammengeführt und daraus eigenständige, rufschädigende Aussagen erzeugt.
Der Kern des Urteils: KI-Übersichten sind nicht bloß Suchergebnisse
Der Bundesgerichtshof hat mit Urteil vom 12. Mai 2026 eine wichtige Entscheidung zur Grenze zwischen zulässiger kritischer Berichterstattung und rechtswidriger Persönlichkeitsrechtsverletzung getroffen. Im Mittelpunkt steht eine Frage, die in der Praxis häufig unterschätzt wird: Kann ein Bericht auch dann rechtswidrig sein, wenn die einzelnen mitgeteilten Tatsachen für sich genommen zutreffen?