Monat: April 2026
EuGH konkretisiert das Sampling-Recht: Das „Metall‑auf‑Metall“-Urteil und die neue Pastiche‑Schranke
Anmerkung zum EuGH‑Urteil vom 14. April 2026, Rs. C‑590/23 – Pelham u.a. ./. Hütter u.a.
I. Einführung: Zwei Sekunden Musik und über 20 Jahre Rechtsstreit
Mit Urteil vom 14. April 2026 hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) im seit über zwei Jahrzehnten andauernden Verfahren Kraftwerk ./. Pelham erneut Maßstäbe für das europäische Urheberrecht gesetzt. Im Zentrum steht – wie schon seit 1999 – ein etwa zwei Sekunden langes Sample aus dem Kraftwerk‑Song „Metall auf Metall“ (1977), das der Produzent Moses Pelham im Titel „Nur mir“ (Sabrina Setlur, 1997) verwendet hat. Die Entscheidung ist insbesondere deshalb von herausragender Bedeutung, weil der EuGH erstmals inhaltlich konkretisiert, was unter der seit 2021 geltenden urheberrechtlichen Pastiche‑Schranke zu verstehen ist.
Die Kernbotschaft lautet: Sampling kann zulässig sein – aber nur unter engen, klar definierten Voraussetzungen. Wie eng diese Voraussetzungen tatsächlich sind, zeigt erst ein genauer Blick in die Entscheidungsgründe.
Ein Gericht in Los Angeles hat kürzlich ein Urteil gefällt, das die Debatte über soziale Medien und ihre Auswirkungen auf junge Menschen neu entfacht. Die Plattformen Instagram und YouTube wurden verurteilt, einer jungen Klägerin insgesamt drei Millionen US-Dollar Schadenersatz zu zahlen. In dem Vorwurf geht es darum, dass die Unternehmen bewusst oder fahrlässig Funktionen entwickelt hätten, die insbesondere Minderjährige süchtig machen können.
Sachverhalt
Die heute 20-jährige Klägerin berichtete, bereits als Kind exzessiv soziale Medien genutzt zu haben. Sie macht die Plattformen mitverantwortlich für ihre Depressionen und Angstzustände. Im Zentrum der Kritik stehen Designmechanismen wie das endlose Scrollen, das Nutzerinnen und Nutzer möglichst lange auf den Plattformen halten soll.
Urteil
Es geht hier nicht nur um einen Einzelfall, sondern um eine juristische Neubewertung sozialer Medien. Die Geschworenen kamen zu dem Schluss, dass die Plattformen fahrlässig gehandelt haben. Sie hätten erkennen und berücksichtigen müssen, dass ihre Produkte insbesondere für Minderjährige bergen.
Das Urteil verdeutlicht, dass Social-Media-Unternehmen eine Mitverantwortung für die Auswirkungen ihrer Plattformen tragen. Bisher beriefen sich Tech-Konzerne darauf, lediglich Plattformen bereitzustellen, ohne für das Verhalten der Nutzer verantwortlich zu sein.
Argumentation des Gerichts
Die Jury stellte fest, dass bestimmte Designentscheidungen gezielt darauf ausgelegt sind, Nutzer möglichst lange zu binden. Dazu zählen das endlose Scrollen („Infinite Scroll“), algorithmische Empfehlungen sowie Belohnungssysteme durch Likes und Interaktionen.
Diese Mechanismen seien nicht neutral, sondern bewusst so gestaltet, dass sie Gewohnheiten verstärken und potenziell süchtig machen. Besonders kritisch wertete das Gericht, dass die Unternehmen diese Effekte gekannt oder zumindest vorhersehen hätten können, und dass sie keine ausreichenden Schutzmaßnahmen für Minderjährige implementierten.
Fazit
Der CEO des Meta-Konzerns, Mark Zuckerberg, äußerte, dass in der Vergangenheit bereits Maßnahmen ergriffen worden seien, um junge Nutzer gezielter zu schützen. Der Konzern akzeptiere das Urteil nicht und prüfe derzeit rechtliche Schritte. Es ist daher nur eine Frage der Zeit, bis die betroffenen Unternehmen das Urteil anfechten werden.
Das Urteil aus Los Angeles könnte einen Wendepunkt im Umgang mit sozialen Medien markieren: Die Verantwortung liegt nicht länger ausschließlich bei den Nutzern, sondern auch bei den Plattformen. Ob daraus weitere Klagen oder strengere gesetzliche Regelungen folgen, bleibt abzuwarten. Klar ist jedoch, dass sich Technologieunternehmen künftig weniger leicht ihrer Verantwortung entziehen können.