Am 2. August 2026 werden die Transparenzpflichten der KI-Verordnung (Art. 50 KI-VO) einheitlich anwendbar. Für Unternehmen, die KI einsetzen, entsteht damit konkreter Handlungsbedarf — allerdings ein anderer, als die verbreitete Bußgeld-Rhetorik nahelegt.

Zwei Pflichten, die man nicht verwechseln sollte

Im Alltag werden zwei Regelungen der KI-VO regelmäßig durcheinandergebracht:

Art. 4 – KI-Kompetenz. Diese Pflicht gilt bereits seit dem 2. Februar 2025. Wer Beschäftigte KI einsetzen lässt, muss dafür sorgen, dass diese über ein ausreichendes Maß an KI-Kompetenz verfügen. Die Norm ist nicht bußgeldbewehrt — sie ist damit aber nicht folgenlos, denn sie konkretisiert die Organisations- und Aufsichtspflicht der Geschäftsleitung.

Art. 50 – Transparenz. Diese Pflichten werden ab dem 2. August 2026 anwendbar. Nutzer müssen erkennen können, wenn sie mit einer KI interagieren (etwa mit einem Chatbot), und KI-generierte Inhalte — Texte, Bilder, Audio, sogenannte Deepfakes — müssen als solche gekennzeichnet werden. Anders als Art. 4 ist das nach außen sichtbar: auf Ihrer Website, in Ihrem Kundenservice, in Ihrer Werbung.

Warum „Bußgeld“ das falsche Argument ist

Wer diese Pflichten mit dem Hinweis auf drohende Bußgelder verkauft, verkauft falsch. Der Digital Omnibus hat die formalen Pflichten im Juni 2026 zusätzlich entschärft (dazu unser früherer Beitrag zum Digital Omnibus). Das eigentliche Risiko liegt woanders:

Erstens beim Wettbewerbsrecht. Eine fehlende oder falsche Kennzeichnung nach Art. 50 lässt sich als Wettbewerbsverstoß abmahnen — durch Mitbewerber und Verbände, ganz ohne Behörde. Zweitens bei der Haftung. Wenn ein KI-System fehlerhafte Auskünfte gibt, haftet nicht die KI, sondern das Unternehmen, das sie einsetzt (dazu unser Beitrag zu OLG Hamm und der Chatbot-Haftung). Und drittens bei der Nachweisbarkeit: Im Streitfall zählt, ob Sie dokumentieren können, dass Ihre Mitarbeitenden mit KI umzugehen wissen.

Was Unternehmen jetzt konkret tun sollten

  1. Selbstcheck der eigenen Auftritte. Ist Ihr Chatbot als KI gekennzeichnet? Werden KI-generierte Texte und Bilder auf Website und in Social Media als solche erkennbar sein? Das ist der Punkt, der ab dem 2. August unmittelbar sichtbar wird.
  2. KI-Nutzung intern regeln. Welche Tools sind freigegeben, welche nicht? Wer ist Ansprechpartner, wie werden Vorfälle gemeldet? Eine schlanke KI-Richtlinie genügt für den Anfang.
  3. Kompetenz aufbauen und dokumentieren. Art. 4 verlangt keine Zertifikate, aber nachweisbare Kompetenz. Eine strukturierte Schulung erfüllt beides: Sie vermittelt das nötige Wissen und dokumentiert es für den Fall der Fälle.

Wie wir unterstützen

Wir bieten hierzu eine KI-Kompetenzschulung an — als Live-Online-Seminar, als Präsenztermin oder als E-Training für größere Teams, jeweils zugeschnitten auf Ihr Unternehmen. Ziel ist nicht das Abhaken einer Pflicht, sondern der sichere und rechtskonforme Einsatz von KI im Arbeitsalltag. Sprechen Sie uns für ein erstes unverbindliches Gespräch an.

Rechtsstand: 30.07.2026.