Kurz vor dem Anstich häufen sich die Meldungen: Wer seinen Wiesn-Besuch auf Instagram teile, riskiere teure Lizenzforderungen; die Stadt kontrolliere streng. So liest man es dieser Tage – etwa in der Abendzeitung. Für Influencerinnen, Agenturen und Unternehmen, die das Oktoberfest werblich nutzen, klingt das nach einem erheblichen Kostenrisiko. Der Befund ist berechtigt, aber die pauschale Angst ist es nicht. Die entscheidende Frage lautet nicht „Erwähne ich die Wiesn?“, sondern „Nutze ich die Marke im geschäftlichen Verkehr kennzeichenmäßig?“. Und selbst dann sind die Ansprüche der Stadt keineswegs so eindeutig, wie ihre Lizenzpraxis suggeriert.
Worum es geht: Was die Stadt München beansprucht
Die Landeshauptstadt München hat sich Begriffe rund um das Volksfest als Unionsmarken beim Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO) eintragen lassen, unter anderem „Oktoberfest“ (Registernummer 015535008) und „Wiesn“ (Registernummer 014912802), daneben Varianten wie „Münchner Oktoberfest“ und „Oktoberfest München“. Die Lizenzvergabe läuft über einen Dienstleister (Brandness GmbH); wer die Begriffe kommerziell verwenden will, soll eine Lizenz beantragen – nach Darstellung der Stadt möglichst mindestens 14 Tage vor Festbeginn.