Ab Juni 2026 kommen neue Pflichten auf Online-Händler zu!
Verbraucher sollen online geschlossene Verträge künftig ebenso einfach widerrufen können, wie sie diese abgeschlossen haben. Dies folgt aus der EU-Richtlinie (EU) 2023/2673, die eine verpflichtende digitale Widerrufsfunktion („Widerrufsbutton“) auf Websites und in Online-Shops vorsieht. Demnach müssen zahlreiche Unternehmen ihren Kunden eine klar erkennbare, elektronische Möglichkeit zum Widerruf bereitstellen. Die neue Regelung betrifft nicht nur klassische Online-Shops, sondern auch Anbieter digitaler Inhalte, Dienstleister und Plattformbetreiber.