Der Bundesgerichtshof hat den Telekommunikationsanbietern erneut enge Grenzen gesetzt: Eine Mindestvertragslaufzeit darf nicht erst mit der Freischaltung eines Anschlusses beginnen. In einem aktuellen Urteil erklärt der BGH eine entsprechende AGB-Klausel eines Glasfaseranbieters für unwirksam. Besonders brisant ist die Entscheidung für die Praxis der Vorvermarktung im Glasfaserausbau, bei der zwischen Vertragsschluss und tatsächlicher Leistungserbringung oft Monate liegen.
Schlagwort: AGB-Klausel
Das Oberlandesgericht Köln hat eine Klausel in den Nutzungsbedingungen von Amazon für unzulässig erklärt. Mit dieser behielt sich Amazon das Recht vor, die Vertragsverhältnisse mit Hochretournierern zu kündigen und ihnen den Zugang zu ihren Kundenkonten zu sperren.