Ein Blog von Rechtsanwalt Christos Paloubis

Schlagwort: Urheberrechtsverletzung

Sind Birkenstock-Sandalen Kunst?

Die einen lieben Sie, die anderen hassen Sie. Ob im Sommer am See oder teilweise im Büro, Birkenstocks zählen zu den wohl beliebtesten und berühmtesten Sandalen der Deutschen. Kein Wunder, denn die Wurzeln des Unternehmens lassen sich bis ins Jahr 1774 zurückverfolgen. Damals steckte die Idee von „Birkenstocks“ noch in den Kinderschuhen, heute sind sie eine etablierte Weltmarke. Doch mit dem Ruhm kommt auch der Neid, denn auch andere möchten das beliebte Design für ihre Produkte nutzen. Dem ist die Firma Birkenstock mit einer urheberrechtlichen Unterlassungsklage entgegengetreten. In einem aktuellen Urteil hatte der BGH also festzustellen, ob „Birkenstocks“ wirklich unter den Kunstbegriff des Urheberrechts gefasst werden können.

Neues Urheberrecht – jetzt mit Meme-Paragraph?

Das Bundesministerium für Justiz und Verbraucherschutz (BMJV) veröffentlichte am 13.10.2020 einen weiteren Referentenentwurf zur Anpassung des Urheberrechts an die Erfordernisse des digitalen Binnenmarkts. Der Entwurf soll die Umsetzung der umstrittenen EU-Urheberrechtsrichtlinie in nationales Recht sicherstellen. Viele befürchteten vor Verabschiedung der Richtlinie im Jahr 2019, dass die sogenannten Uploadfilter die Meinungsfreiheit im Internet radikal einschränken würden. Die Menschen gingen auf die Straße. Der Tod der Memes stünde bevor. Der neue Entwurf scheint aber einen „Meme-Paragraphen“ vorzusehen. Hiernach wären nicht nur die Memes gerettet; die Nutzungsmöglichkeiten urheberrechtlich geschützten Materials gehen deutlich weiter als nach der heutigen Rechtslage.

Update 2021: aktueller Beitrag nach Inkrafttreten!

Beitrag bei golem.de vom 16.04.2019 zu den Demonstartionen gegen die EU-Urheberrechtsreform

LG Bochum: Webdesigner haftet bei Urheberrechtsverletzung nur begrenzt

Wer eine Webseite erstellen oder erneuern will, bedient sich dabei häufig der Hilfe eines Webdesigners. Bindet dieser, in urheberrechtswidriger Weise, Bilder in die Kundenwebsite ein, so haftet der Webdesigner seinem Kunden auf Schadensersatz. Bislang nichts Neues. Eher unbekannt hingegen ist, dass der Webdesigner seinem Kunden gegenüber nur in Grenzen haftet. Dies hat unlängst das LG Bochum in seinem Urteil vom 16.08.2016 (Az. 9 S 17/16) entschieden.

Amazon-Marketplace: Wer haftet bei Urheberrechtsverletzungen durch Produktfotos?

Wollen Händler ihre Produkte über den Amazon-Marketplace anbieten, können/müssen sie sich an bereits bestehende Produktseiten und damit an zur Verfügung stehende Produktbilder anhängen. Dass die, sich anhängenden, Händler nicht haften, wenn die Produktseite urheberrechtswidrige Bilder enthält, bestätigte kürzlich erneut das OLG München. Die Frage, wer stattdessen für urheberrechtswidrige Bilder im Marketplace von Amazon verantwortlich ist, hatte das LG Berlin zu klären.

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