Der Bundesgerichtshof hat mit Urteil vom 12. Mai 2026 eine wichtige Entscheidung zur Grenze zwischen zulässiger kritischer Berichterstattung und rechtswidriger Persönlichkeitsrechtsverletzung getroffen. Im Mittelpunkt steht eine Frage, die in der Praxis häufig unterschätzt wird: Kann ein Bericht auch dann rechtswidrig sein, wenn die einzelnen mitgeteilten Tatsachen für sich genommen zutreffen?