Das Thema Phishing beschäftigt zunehmend nicht nur Verbraucher, sondern auch Plattformbetreiber. Aktuell hat das Oberlandesgericht Düsseldorf klargestellt: Google muss in konkreten Fällen nicht nur bereits bekannte Phishing-Anzeigen löschen, sondern auch Maßnahmen ergreifen, um vergleichbare Anzeigen künftig zu verhindern.
Die Entscheidung reiht sich in eine länger andauernde Diskussion um die Störerhaftung von Plattformbetreibern im digitalen Raum ein – und zeigt, dass diese auch nach Inkrafttreten des Digital Services Act (DSA) weiter Bestand hat.