Die Frage, wann ein Social-Media-Beitrag als Werbung gekennzeichnet werden muss, beschäftigt Gerichte und Unternehmen seit Jahren. Nun hat das Landgericht Köln die Anforderungen an die Transparenz auf Instagram weiter konkretisiert. Nach einem aktuellen Urteil genügt es nicht immer, eine Werbekennzeichnung erst innerhalb des Beitrags vorzunehmen. Vielmehr kann eine Kennzeichnung bereits in der Profilübersicht erforderlich sein.
Schlagwort: Onilne Werbung
Mit Urteil vom 22.03.2018 klärte das Landgericht Frankfurt am Main die Frage, ob für das Versenden von Gutscheinen per Mail eine Einwilligung des Empfängers vorliegen muss oder Gutscheine keine Werbung i. S. d. UWG sind. In diesem Verfahren gab das LG dem Kläger Recht und verurteilte den Beklagten, es zu unterlassen, zukünftig Gutscheine per Mail ohne vorherige Zustimmung des Empfängers an diesen zu senden (LG Frankfurt a.M., Urteil vom 22.3.2018, Az. 2-03 O 372/17).