Emotionale Werbeanzeigen, hohe Rabatte und scheinbar sympathische Familienunternehmen: Immer häufiger stoßen Verbraucher auf Plattformen wie Instagram, Facebook oder YouTube auf sogenannte „Räumungsverkäufe“, die sich später als Fake-Shops herausstellen. Hinter der rührenden Geschichte steht jedoch kein reales Unternehmen – sondern ein betrügerisches Geschäftsmodell. Die rasante Entwicklung von künstlicher Intelligenz erlaubt es den Betrügern derartige Shops innerhalb kürzester Zeit und mit beeindruckender Detailgenauigkeit zu erstellen. Dieser Umstand erschwert es einerseits den Verbrauchern derartige Shops zu erkennen und andererseits den Strafverfolgungsbehörden den Fluten an Fake-Shops nachzukommen.

Woran erkennt man solche Fake-Shops?

  • KI-generierte Bilder:
    „Claudia“, die angebliche Schmuckmacherin mit drei Hunden, existiert nicht. Ihr Bild ist eine computergenerierte Fälschung – realistisch, sympathisch, aber vollkommen künstlich. Typische Hinweise: asymmetrische Hände, unscharfe Ränder, unnatürliche Pupillen oder Hintergrundobjekte.

  • KI-Texte mit emotionalem Storytelling:
    Abschiedsreden, Familiengeschichten, Traditionsbetriebe – generative Sprach-KIs können in Sekunden glaubwürdige Verkaufsstorys schreiben, die Vertrauen aufbauen und Kaufanreize schaffen. Die emotionalen Texte sind aber oft ohne echten Bezug, auffällig „weichgespült“ und generisch.

  • Impressum: Fehlen Pflichtangaben wie Name, ladungsfähige Anschrift oder USt-ID, ist Skepsis geboten.

  • Unklare Geschäftsbedingungen: Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) fehlen oder sind unvollständig, widersprüchlich oder nicht in deutscher Sprache verfügbar.

  • Ungewöhnliche Preisgestaltung: Extrem hohe Rabatte (z. B. 80 %) können ein Hinweis auf eine Täuschungsabsicht sein.

  • Zahlungsmethoden: Nur Vorkasse ohne Käuferschutz ist riskant – seriöse Anbieter ermöglichen auch Zahlung auf Rechnung oder per PayPal.

  • Domain- und Kontaktdaten: Prüfen Sie, ob Domainnamen seriös wirken und ob die angegebenen Telefonnummern oder Adressen tatsächlich existieren.

  • Plattformwerbung: Die Werbung erscheint nur auf Social Media – ein häufiges Merkmal von KI-Fake-Kampagnen.

Rechtliche Bewertung: 

Ein Fake-Shop ist ein betrügerischer Online-Shop, der mit dem Ziel betrieben wird, Kunden zum Kauf zu bewegen, ohne eine tatsächliche oder der versprochenen Leistung entsprechende Ware zu liefern. Dabei handelt es sich meist um einen gewerbsmäßigen Betrug gemäß § 263 Abs. 1, 3 Nr. 1 Alt. 1 StGB.

In vielen Fällen liegt auch ein Verstoß gegen Informationspflichten im E-Commerce vor, etwa durch:

  • fehlendes oder falsches Impressum (Verstoß gegen § 5 DDG),

  • fehlende Widerrufsbelehrung (§ 355 BGB),

  • fehlende Anbieterkennzeichnung und Preisangaben (Preisangabenverordnung, PAngV),

  • irreführende Werbung (§ 5 UWG).

Diese rechtlichen Mängel führen nicht nur zur Abmahnfähigkeit des Shops durch Mitbewerber, sondern auch zu straf- und zivilrechtlichen Konsequenzen.

Welche Handlungsmöglichkeiten haben Verbraucher?

Wird ein Kauf über einen Fake-Shop abgeschlossen und die Ware nicht geliefert, stehen betroffenen Verbrauchern grundsätzlich folgende Ansprüche zu:

  • Zivilrechtlich: 
    • Widerruf des Vertrags (§ 355 BGB)
    • Schadensersatz wegen Nichterfüllung (§ 280 ff. BGB)
    • Rückforderung des Kaufpreises (§ 812 Abs. 1 S. 1 Alt. 1 BGB)
  • Strafrechtlich
    • Anzeige bei der Polizei wegen Betrugs (§ 263 StGB)
  • Weitere Handlungsmöglichkeiten
    • Dokumentation sichern (Screenshots, E-Mails, Transaktionen)
    • Rückbuchung der Zahlung (Chargeback-Verfahren)
      → Möglich bei Kreditkarten oder SEPA-Lastschrift; Banken bieten hier häufig Unterstützung. Wichtig: Wer per Banküberweisung gezahlt hat, hat in der Regel die schlechtesten Rückbuchungsoptionen. Daher niemals per Vorkasse an unbekannte Shops zahlen!
    • Nutzung der Datenbank für Fake-Shops der Verbraucherzentrale

Was können Unternehmen tun?

Wenn Betrüger unter dem eigenen Namen oder in täuschend ähnlicher Weise auftreten, bestehen für Unternehmen unter anderem folgende Möglichkeiten:

  • Markenrechtlicher Schutz (§ 14 MarkenG): Bei Verletzung einer eingetragenen Marke.

  • Unterlassungsklage nach UWG: Bei irreführender Werbung oder unlauterem Wettbewerb.

  • Anzeige wegen Identitätsmissbrauchs: Besonders bei gefälschten Impressumsdaten oder gestohlenen Produktfotos.

Haftung der Plattformen (Meta, TikTok, Google)?

Plattformen wie Meta (Facebook, Instagram) oder TikTok tragen in der Regel keine unmittelbare Haftung, solange sie nicht von konkreten Rechtsverstößen Kenntnis erlangen. Allerdings sind sie verpflichtet, bei Hinweisen auf rechtswidrige Inhalte oder Angebote tätig zu werden.

Verbraucher oder betroffene Unternehmen können daher zumindest die Entfernung irreführender Werbung verlangen, wenn Verstöße nachgewiesen werden können.

Fazit: Rechtslage ernst nehmen – Risiken vermeiden

KI ist ein Werkzeug – und wie bei jedem Werkzeug kommt es darauf an, wer es nutzt. Die Nutzung von KI zur Erstellung betrügerischer Online-Shops ist klar rechtswidrig und eröffnet zahlreiche zivil- wie strafrechtliche Konsequenzen.

Verbraucher sollten kritisch bleiben, Unternehmen aktiv gegen Missbrauch vorgehen – und Plattformen wie Meta oder TikTok stärker in die Pflicht genommen werden.