Die Frage, wann ein Social-Media-Beitrag als Werbung gekennzeichnet werden muss, beschäftigt Gerichte und Unternehmen seit Jahren. Nun hat das Landgericht Köln die Anforderungen an die Transparenz auf Instagram weiter konkretisiert. Nach einem aktuellen Urteil genügt es nicht immer, eine Werbekennzeichnung erst innerhalb des Beitrags vorzunehmen. Vielmehr kann eine Kennzeichnung bereits in der Profilübersicht erforderlich sein.