Ob Bildgeneratoren, Trainingsdaten für Machine Learning oder offene KI-Datasets: Die Erstellung großer Bild-Text-Sammlungen ist zur zentralen Grundlage moderner KI-Systeme geworden. Doch wo verläuft dabei die urheberrechtliche Grenze? Das Hanseatische Oberlandesgericht hat in einem aktuellen Urteil entschieden, dass selbst professionelle Fotografien unter bestimmten Voraussetzungen für die Erstellung von KI-Datensätzen genutzt werden dürfen – ohne Zustimmung des Urhebers. Die Entscheidung zeigt, welche Rolle Text- und Data-Mining-Schranken spielen und warum Nutzungsvorbehalte technisch korrekt ausgestaltet sein müssen.
Schlagwort: Nutzungsrecht
Ein aktuelles Urteil des Landgerichts Frankfurt am Main stärkt die Rechte von Urhebern einfacher Smartphone-Aufnahmen. Auch wenn Handyfotos oder Handyvideos keinen künstlerischen Anspruch erfüllen, dürfen sie nicht einfach von Dritten kommerziell verwertet werden – selbst dann nicht, wenn sie zuvor in sozialen Netzwerken kursierten. Das Urteil stellt klar: Urheberrecht gilt auch für Alltagsaufnahmen.