Aus dem Gesetzentwurf ist Realität geworden: Das Gesetz zur Änderung des Verbrauchervertragsrechts wurde am 5. Februar 2026 im Bundesgesetzblatt verkündet. Mit dem neuen § 356a BGB müssen Online-Händler ab dem 19. Juni 2026 eine elektronische Widerrufsfunktion („Widerrufsbutton“) bereitstellen. Wer jetzt nicht handelt, riskiert Abmahnungen und eine erhebliche Verlängerung der Widerrufsfrist.
Schlagwort: Abmahnrisiko
Am 09.01.2016 tritt die sogenannte ODR-Verordnung (Verordnung über Online-Streitbeilegung in Verbraucherangelegenheiten (EU) Nr. 524/2013) in Kraft. Sie hat Auswirkungen auf jeden Online-Shop, in dem Waren oder Dienstleistungen an Verbraucher angeboten werden. Bei Nichtbeachtung drohen (mal wieder) Abmahnungen.
Die ODR-Verordnung sieht in drei Schritten Neuerungen für Online-Händler vor.